Finanzierung und Förderung
Förderung EU, Bund und Land
Die Medienförderung Rheinland-Pfalz fördert innovative digitale Medienvorhaben aus den Bereichen audio- und audiovisuelle Werke sowie Games und umfasst grundsätzlich alle Entwicklungsstufen. Die Medienförderung RLP GmbH ist eine Tochter der Medienanstalt Rheinland-Pfalz. Unterstützt wird sie vom Land Rheinland-Pfalz, dem SWR und dem ZDF.
Bei der Umsetzung der Computerspieleförderung des Bundes verfolgt das BMVI eine breit angelegte Konzeption. Die Produktionsförderung für Computerspiele wird daher auch mit bestehenden Innovationsinitiativen im Bereich der Mobilität 4.0 verknüpft (siehe www.mfund.de).
Die Produktionsförderung des BMVI für Computerspiele umfasst zwei Stufen. Zunächst startet eine Pilotphase für kleinere Vorhaben bis 200.000 Euro Förderung und anschließend die Produktionsförderung mit größeren Beträgen.
Die Förderrichtlinie zur Produktionsförderung mit größeren Förderbeträgen in der zweiten Stufe wird derzeit mit der EU-Kommission im Rahmen des Notifizierungsverfahrens abgestimmt.
Die Förderung erfolgt auf dem Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss und richtet sich an Unternehmen mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
startup innovativ 2019/2020 – das Förderprogramm für innovative, nicht-technologieorientierte Gründungen
Im Zuge der Digitalisierung entwickeln sich zunehmend neue Geschäftsideen, für die es noch keine Beispiele gibt, deren Durchsetzungskraft am Markt schwer eingeschätzt werden kann und deren Finanzierung von daher schwierig ist. Während es für den Anteil an solchen Geschäftsideen, die dazu Technologien neu- oder weiterentwickeln, bereits Förderinstrumente gibt (z.B. Innovationsfonds), gibt es dies noch nicht für innovative Geschäftsideen, die neue Technologien zwar nutzen, aber nicht weiterentwickeln.
An diese Zielgruppe richtet sich das neue Förderangebot des Wirtschaftsministeriums „startup innovativ“. Die Förderung erfolgt im Wege einer Anteilsfinanzierung durch die Gewährung eines einmaligen Zuschusses. Der Zuschuss wird für den Zeitraum von 12 Monaten in Höhe von bis zu 75 Prozent der förderbaren Kosten gewährt. Die Förderung liegt zwischen einer Mindestfördersumme von 10.000 Euro und einer Maximalfördersumme von 100.000 Euro pro Gründungsvorhaben. Zur Auswahl der zu fördernden Gründungen und Gründungsvorhaben dient ein Wettbewerbsverfahren.
Die ISB stellt über verschiedene Tochtergesellschaften (Beteiligungsfonds) Unternehmen in Rheinland-Pfalz Beteiligungskapital in Form von Direkt-Beteiligungen (Erwerb von Gesellschaftsanteilen) und/oder typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung. Das Beteiligungskapital dient zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals des antragstellenden Unternehmens.